Grafik: pm pflegemarkt.com GmbH
Die Pflegeversicherung finanziert seit 1995 Leistungen für die Pflege im häuslichen Bereich - seit 1996 auch für die Pflege in Heimen.
Wie in der Tabelle ersichtlich gibt es fünf Pflegesgrade mit zugeordneten Leistungen.
Hier nur eine kurze Erklärung.
Sachleistungen sind Pflegeeinsätze durch professionelle Pflegekräfte der ambulanten Pflegedienste, sowie Sozialstationen.
Geldleistung wird als Pflegegeld gezahlt, wenn Angehörige oder Freunde die nötige Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung übernehmen.
Bei Kombinationsleistungen werden Sachleistungen und Geldleistungen beliebig miteinander kombiniert.
Alle Angaben : Stand Januar 2017
Informationen rund um die Pflegeversicherung können Betroffene und Interessierte über das Bürgertelefon des Bundesgesundheitsministerium erfragen: 0800/ 19 19 190 ( Mo - Do von 8°° - 20°° Uhr )
Dieser Anruf ist kostenlos!
Weitere Informationen erhalten Sie auch in unserer Patienteninformationsbroschüre die wir Ihnen gerne zusenden:
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